Grafing bei München (amtlich: Grafing b.München, früher auch: Grafing am Gries) ist die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und liegt in einem der wirtschaftlich stärksten Landkreise des Münchener Umlands.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.936 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85567
Vorwahl
08092
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grafing bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grafing hat weiter an der Umsetzung des Bebauungsplans für das Wohngebiet am westlichen Ortsrand fortgefahren. Der erste Bauabschnitt ist abgeschlossen, und die Häuser sind bereits bewohnt. Hier entstanden 96 Wohneinheiten für rund 300 Einwohner und 115 Tiefgaragenplätze.
Für den zweiten Bauabschnitt erteilte die Stadt im Mai 2019 den Auftrag für einen städtebaulichen Entwurf auf einer Fläche von etwa 6.000 Quadratmetern, einschließlich der Erschließungsstruktur.
Zusätzlich hat der zuständige Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 23.07.2024 den qualifizierten Bebauungsplan „Südlich der Nettelkofener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.