Grafing bei München (amtlich: Grafing b.München, früher auch: Grafing am Gries) ist die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und liegt in einem der wirtschaftlich stärksten Landkreise des Münchener Umlands.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.936 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85567
Vorwahl
08092
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grafing bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grafing hat weiter an der Umsetzung des Bebauungsplans für das Wohngebiet am westlichen Ortsrand fortgefahren. Der erste Bauabschnitt ist abgeschlossen, und die Häuser sind bereits bewohnt. Hier entstanden 96 Wohneinheiten für rund 300 Einwohner und 115 Tiefgaragenplätze.
Für den zweiten Bauabschnitt erteilte die Stadt im Mai 2019 den Auftrag für einen städtebaulichen Entwurf auf einer Fläche von etwa 6.000 Quadratmetern, einschließlich der Erschließungsstruktur.
Zusätzlich hat der zuständige Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 23.07.2024 den qualifizierten Bebauungsplan „Südlich der Nettelkofener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig beschlossen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.