Grafing bei München (amtlich: Grafing b.München, früher auch: Grafing am Gries) ist die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg und liegt in einem der wirtschaftlich stärksten Landkreise des Münchener Umlands.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.936 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85567
Vorwahl
08092
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grafing bei München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grafing hat weiter an der Umsetzung des Bebauungsplans für das Wohngebiet am westlichen Ortsrand fortgefahren. Der erste Bauabschnitt ist abgeschlossen, und die Häuser sind bereits bewohnt. Hier entstanden 96 Wohneinheiten für rund 300 Einwohner und 115 Tiefgaragenplätze.
Für den zweiten Bauabschnitt erteilte die Stadt im Mai 2019 den Auftrag für einen städtebaulichen Entwurf auf einer Fläche von etwa 6.000 Quadratmetern, einschließlich der Erschließungsstruktur.
Zusätzlich hat der zuständige Bau- und Werkausschuss in der Sitzung am 23.07.2024 den qualifizierten Bebauungsplan „Südlich der Nettelkofener Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB rechtskräftig beschlossen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.